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Gelungener “Tag des Hundes/Tag der offenen Tür”

03. Juni 2012

Viele unserer Mitglieder, Freunde und Teilnehmer des Benimm- und Erziehungskurses ließen sich von dem anfänglichen Regen nicht abhalten und trugen dazu bei, daß diese Veranstaltung ein Erfolg wurde. Petrus hatte ein Einsehen und das Wetter besserte sich, so daß die Besucher auch die Terrasse nutzen konnten, um das Geschehen auf dem Übungsplatz zu verfolgen.

Den Beginn machten die Teilnehmer des Benimm- und Erziehungskurses, die unter der Leitung des Übungswartes Karl-Heinz Wenzel eindrucksvoll demonstrierten, daß jeder Hund, ob groß oder klein, ob jung oder schon älter, ob Gebrauchshund oder kleine Rasse, mit Freude die Gehorsamsübungen absolvieren und mit Elan die verschiedenen Hindernisse meistern kann.

Die Leiterin des Heidelberger Tierheims, Fr. Ölenheinz, stellte verschiedene Hunde vor, die zur Zeit dort untergebracht sind und einen neuen Besitzer/in suchen. Auch diese Hunde mit ihren “Gassigeher”-Betreuern zeigten, daß sie lernfähig sind und freudig mit sich arbeiten lassen. Ob Schäferhunde, Dogge, Cocker-Spaniel, Hütehund oder Mix, sie alle warten auf einen Platz in einer Familie.

Nach einer Pause, in der sich jeder stärken konnte – der Dank geht an die Helfer am Grill und am Kaffee-/Kuchenstand – war der interne Vereinswettkampf angesagt.

Die Teilnehmer zeigten als erstes Unterordnungsübungen. Danach waren 2 x 3 Parcours mit dem Hund abzulaufen, wobei sowohl die Schnelligkeit, als auch die Fehlerquote bewertet wurde.

Sieger dieses Vereinswettkampfes war Klaus-Dieter Pajonk mit seiner Schäferhündin Surca von der Crocuswiese.

Nach der Siegerehrung ließen die Teilnehmer den Tag mit einem gemütlichen Beisammensein ausklingen. Alle waren sich einig, diesen gelungenen Event auf jeden Fall im nächsten Jahr zu wiederholen.

Die Ortsgruppe dankt allen, die durch ihre tatkräftige Mithilfe zum Gelingen des Tages beigetragen haben, ohne die ehrenamtlichen Mithelfer wäre die Durchführung nicht möglich gewesen.

Die Vorstandschaft

Erfolgreiche Prüfung am 12.05.2012

Die Prüfung am 12.05.2012 verlief harmonisch und erfolgreich.

Sowohl in der Sachkundeprüfung als auch in den darauffolgenden praktischen Prüfungen                   konnte Richter Markus Schmitt die Teilnehmer positiv bewerten.

Die Bilder zeigen die Prüflinge mit ihren Hunden, sowie Richter Markus Schmitt                                           und Prüfungsleiter Karl-Heinz Wenzel.

Die OG und alle Mitglieder und Freunde gratulieren sehr herzlich zu der bestandenen Begleithundeprüfung und wünschen weiterhin viel Erfolg bei der Ausbildungsarbeit mit den Hunden.

Besonderen Dank ergeht an alle Helfer, die das Vereinshaus und den Übungsplatz herausgeputzt haben und an all jene, die für das leibliche Wohl sorgten.

Die Vorstandschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

Fahrrad mit Hund

Ob man einen Hund vom Fahrrad aus mit sich führen darf, ist anhand der Straßenverkehrsordnung und des Tierschutzgesetzes zu beurteilen. Nach Paragraph 28 StVO ist es grundsätzlich verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus an der Leine zu führen oder etwa neben dem Fahrzeug unangeleint mitlaufen zu lassen. Lediglich vom Fahrrad aus dürfen Hunde mitgeführt werden. Dies bedeutet aber keinen Freibrief, zum Beispiel für einen Radrennfahrer, einen Dackel neben sich herlaufen zu lassen. Die Erlaubnis, Hunde am Fahrrad mitzunehmen, gilt nämlich nur für größere, schnell laufende Hunde. Aber auch hier muß das Tierschutzgesetz beachtet werden. Denn das, was dem Hund anfangs noch Vergnügen bereitet, kann auf einer längeren Strecke für den untrainierten Hund leicht zur Tierquälerei werden. Damit dürfen größere Hunde vom Fahrrad prinzipiell geführt werden. Nur wenn die Gemeinde einen Leinenzwang verbindlich vorschreibt, hat auch der Fahrrad-Hundeführer diese Regelung zu beachten.

Bundesgerichtshof-Beschluß vom 18.04.1991, Az.: 4 StR 518/190

Herrchen bekommt bei Sturz kein Geld

Köln (ddp) 15.08.2003
Stürzt Herrchen mit “Pfiffi” am Fahrrad, darf der Hundefreund kein Schmerzesgeld erwarten. Denn wer mit Fahrrad und Vierbeiner unterwegs ist und die Leine um den Lenker gewickelt hat, muss besonders aufmerksam und vorsichtig sein. Darauf verweist der Anwalt-Suchservice mit Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 9 U 185/00).

Ein Radfahrer war mit seinem Hund unterwegs, den er am Lenker angeleint hatte. Das Tier eines anderen Hundehalters lief frei herum und rannte auf den Hund des Radlers zu. Dieser zog daraufhin so heftig an der Leine, dass sein Herrchen stürzte und sich verletzte. Dafür forderte der Mann Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Ohne Erfolg. Zwar können Tierhalter für die von ihren Vierbeinern angerichteten Schäden verantwortlich gemacht werden. In dem Fall habe aber der Kläger den Schaden mitverursacht. Er habe sich im “höchsten Maße leichtsinnig” verhalten, weil er die Leine fest um den Lenker gebunden hatte und einfach weiterfuhr, als er den anderen Hund kommen sah.

Es ist zwar nicht verboten, einen Hund am Fahrradlenker auszuführen, allerdings müsse der Radler im Notfall die Leine schnell loslassen, anhalten und absteigen können, betonten die Richter. Wegen des unvorsichtigen Verhaltens des Klägers müsse der andere Tierhalter für die Unfallfolgen nicht haften.